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View Full Version : Was darf ich auf meiner Webseite (nehmen)? – Wem gehören Dinge im Netz?


Rabendolch
11-08-2007, 10:37 AM
Kurz zu Beginn? Keine Sorge, ich stelle jetzt nicht eine Rechtsdiskussion ins Haus, mit jedem Paragraphen und Unterartikel, das können Sachverständige und Anwälte besser. *schmunzelt* Aber einige Dinge sollte man ab und an doch mal wieder in Erinnerung bringen, oder denen, die sich noch nicht so lange im Netz bewegen, überhaupt bekannt machen.

Zu allererst: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Es unterliegt genauso Gesetzen, Regelungen etc. wie die reale Welt. Insbesondere das Urheberrecht wurde in den letzten Jahren aktualisiert und an die neuen Medien angepasst.

Viele Spieler sind Fans ihres Spiels und möchten das auf einer Webseite zeigen, oder sie wollen ihre Gilde darstellen, ihre eigenen Erfolge, etc. Leider schaut nicht jeder, der eine Seite macht, was er da darf oder muss und selbst ein gut Teil der Programme, die bei solchen Sachen helfen, haben keinerlei Hinweise und setzen umfangreiches (rechtliches) Wissen voraus.

Daher ein paar kleine Punkte:

1. Darf ich auf meiner Webseite Bilder/Texte von wo anders nehmen?

Jein.

Jedes Bild, jeder Text, den ihr irgendwo seht, gehört jemandem. Mit der Erstellung des Bildes, des Textes, hat der Erschaffer automatisch das Urheberrecht an diesem Werk. Dieses ursprüngliche Recht kann auch nicht einfach weggegeben werden. Nur der Erschaffer des Werkes hat das Recht, zu entscheiden, wo und wie seine Werke genutzt werden (solange dies nicht mit andern Rechten wie Lizenzrechten etc. kollidiert).

Die Verwendung von Bildern und Texten erfordert daher die Zustimmung des Eigentümers (für gewöhnlich des Erschaffers) dieser Bilder und Texte.


2. Genügt es nicht einfach, die Quelle zu nennen?

Nein.

Gerade im Bereich der Publizistik (Zeitungen&Co, Bücher…) wird oft explizit darauf hingewiesen, dass der Abdruck der Texte, also auch im Internet, nicht zulässig ist. Dieser Hinweis ist aber nicht notwendig, die Tatsache besteht auch so. Dass an dem Staubsauger im Kaufhaus nicht dran steht „Darf nicht geklaut werden“ bedeutet ja im Umkehrschluss nicht, dass er so mitgenommen werden darf und ihr einfach ein Schild hinlegt „hab ihn mitgenommen“.

3. Was bedeutet „für den privaten Gebrauch freigegeben“?

Das bedeutet genau das – privat. Ihr dürft euch die Texte oder Bilder herunterladen und für euch auf dem Rechner nutzen oder ausdrucken (immer beachten, ob die Lizenzfreigabe Bedingungen enthielt!). Eine Webseite kann privaten Charakter haben, ist aber nach dem rechtlichen Verständnis in dem Sinne nicht mehr privat, als dass ja jeder dort hin kann. Das ist in etwa so, als wenn ihr die Geburtstagsparty aus der Wohnung in den Stadtpark verlegt.

4. Aber ich mach doch Werbung für den Texter/Künstler!

In Absprache mit demjenigen sind gerade bei kleineren Projekten (Schüler/Studenten, Fanpages,…) viele Leute bereit, Bilder oder Texte in bestimmten Rahmen frei herzugeben. Allerdings kann es auch sein, dass jemand nicht in einem bestimmten Kontext auftauchen möchte. Nehmen wir an, wir haben einen Akt-Fotografen im hochkünstlerischen Bereich, der seine Bilder schlicht nicht auf etwelchen Hardcore-Seiten wieder finden möchte.

Oft genug kommt es auch vor, dass ein Bild „irgendwoher“ genommen wird, ohne auch nur Künstler und/oder Quelle sichtbar zu machen.

Ganz nebenbei, ein professioneller Texter oder Künstler lebt von seiner Arbeit. Ihr sorgt dann u.U. dafür, dass jeder denjenigen kennt, der aber inzwischen verhungert ist. Mercedes hat sicher auch etwas dagegen, wenn die Masse der Leute ihre Wagen „aus Werbezwecken“ fahren würde, die aber nicht zahlen möchte. ;)

5. Wieso haben so viele Fanpages aber Bilder und Texte der offiziellen Spieleseiten?

Zum Teil sind es offizielle Freigaben (Fanpage-Kits), zum Teil wird es schlicht geduldet, da hier im speziellen Fall der Spieler das Werbemedium ist und ein Veto einen größeren Schaden verursachen würde. Aber wenn wir einen Schritt weiterschauen, in Richtung der Clients und Free-Servern, wird sehr schnell deutlich, dass dort dann schon ein Veto, im Zweifel in Form eines anwaltlichen Schreibens, kommt.

6. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Wenn es ganz dumm läuft – mit teuren.

Nur mal ein kleines Beispiel. Photos für Webseiten im gewerblichen Bereich sind als Massenware teils schon ab 1, Euro pro Stück zu bekommen. Das sind dann meist sehr einfache, sehr verbreitete Motive (Baum auf Wiese). Bessere Fotos haben schon Preise von 20-200 Euro. Sie sind immer noch Massenware, sie haben strenge Einschränkungen (Angabe, auf wie vielen Seiten sie verwandt werden dürfen etc.). Richtig gute Fotos, oder welche, die im Auftrag angefertigt wurden und die exklusiv zum Beispiel einem Unternehmen zugesagt sind, bzw. Logos für Unternehmen können von mehreren hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro kosten.

Wenn ihr diese Bilder (oder auch Texte aus wissenschaftlichen Werken zum Beispiel) einfach so verwendet, begeht ihr im günstigsten Falle eine Copyrightverletzung. Sollte der Eigentümer des Bildes/Textes dafür eine Entschädigung verlangen, wird der Wert angesetzt, denn ein regulärer Verkauf, bzw. der reguläre Erwerb einer Lizenz gebracht hätte. Es werden dabei (auch durch Gerichte) Vergleiche zum üblichen gewerblichen Handel gezogen, so dass hier schnell Beträge von 500-5000 Euro zusammenkommen können. Nach oben offen.

Wenn ihr dann ganz großes Pech habt und eine eingetragene Marke „erwischt“, dürfte der Preis ein wenig ansteigen.

Es gibt heutzutage Anwaltskanzleien, die nichts anderes machen, als das Netz nach solchen Verstössen zu durchsuchen, den Besitzer zu kontaktieren und ihm anzubieten, seine Rechte gegen xy% des Gewinns zu vertreten.

Sicher, in einem Großteil der Fälle wird man ungeschoren davonkommen, aber, wie diverse Foren oder Medienberichte zeigen, wird die Chance, erhascht zu werden, zunehmend größer und die Strafverfolgung durch die Gerichte aufgrund der Masse der Fälle und des entstehenden Gesamtschadens zunehmend strenger.

7. Muss ich Angaben zu mir auf der Webseite machen?

Ja. Das Impressum ist Pflicht. Je nach Umfang und Zweck der Webseite müssen mindestens Name und Adresse sowie eine erreichbare Mailadresse genannt werden. Sollten gewerbliche Links auf der Seite sein (zum Lieblingsshop zum Beispiel) oder gar Geld mit der Seite verdient werden (es gibt die Möglichkeit bei verschiedenen Anbieter, einen Link zu div. Seiten und Produkten zu setzen und pro Click so und soviel Geld zu verdienen), ist nach allgemeiner Lesart der Bereich der rein privaten verlassen worden und es muss eventuell noch eine erreichbare Telefonnummer angegeben werden.

8. Bin ich verantwortlich, was andere auf meiner Seite tun?

Dies schweift zwar ein wenig ab, ist aber meiner Meinung nach dennoch wichtig.

Wer Gästebücher oder Foren auf seiner Seite hat, ist verantwortlich für diese. Wenn dort jemand Dinge schreibt, die zum Beispiel andere massiv angreifen, nicht legale Thematiken beinhalten etc., dann ist der Betreiber der Seite für diese Sachen durchaus auch haftbar, sobald er Kenntnis davon hatte. Hier wird allgemein auch vorausgesetzt, dass diese Foren/Gästebücher regelmässig/täglich kontrolliert werden.

Ich will hier weder wem Angst machen noch priv. Fanseiten verhindern, ich möchte nur die Augen für ein wenig Realität im Netz öffnen. Genauso, wie ihr den Apfel, den ihr essen wollt, bezahlen müsst, so läuft das auch hier. Wenn ihr euch irgendwo unsicher seid, ob ihr es verwenden könnt – fragt den Besitzer/Eigentümer. Wenn es euch untersagt wird – beachtet es.

Diese Aufstellung da oben erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich bin in keinem Rechtsberuf tätig und ich bin nicht allwissend. Das sind eigentlich nur die wichtigsten Dinge, die man beachten sollte, um unbeschadet über die Runden zu kommen. ;)

Anbei unten noch die Links zum Urheberrechtsgesetz Deutschland, Schweiz, Österreich in der aktuellsten Fassung, die ich jeweils finden konnte. Interessant wären noch die Mediengesetze/Verordnungen, bzw. die Verordnungen zum Fernmeldegesetz, aber das würde die Linkliste länger machen als den Text.

Rabendolch


Urheberrechtsgesetz Deutschland
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Urheberrechtsgesetz Österreich
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm


Urheberrechtsgesetz Schweiz
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/index.html

Dharia
13-08-2007, 09:34 AM
Sehr gut Korul, darf ich das kopieren? :D

Spaß beiseite, bei Markenrechtsverletzungen wird für gewöhnlich ein Streitwert von 50tsd Euro angesetzt, kann sehr teuer werden, alleine die Anwaltskosten belaufen sich dann auf ~1700 Euro.

Verletzung des Urheberrechtes:
1. Stufe: Der Urheberrechtsverletzer bekommt Mail/Brief, das Material zu entfernen (fällt manchmal weg, soll aber gemacht werden)

2. Strafbewehrte Unterlassungserklärung wird zugestellt - wenn man ihr zustimmt, muss man den gegnerischen Anwalt bezahlen (je nach Streitwert 200-2000 Euro - es wird aber gefordert, daß dies entfallen soll um den Abmahnanwälten das Handwerk zu legen (die Mahnen alles und jedem wegen Kleinkram ab)) - wenn gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wird, kanns sehr teuer werden - http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/faq_abmahnung.htm - nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt - siehe negative Feststellungsklage

3. Gericht - nun kanns richtig teuer werden, je nachdem, wie der Richter das sieht.


Man sollte da wirklich aufpassen, wenn man wirklich was unerlaubtes gemacht hat, kann das sehr schnell sehr teuer werden. Und wenn man Fansite-Kits benutzt oder z.B. Screenshots veröffentlicht, sollte man trotzdem darauf hinweisen, wer das Urheberrecht hat - besser aber noch nachfragen, falls man nicht sicher ist, ob man es veröffentlichen darf.


gruß

Durangrim
14-08-2007, 04:25 PM
Es hieß in der Anfangszeit, (April) dass an einem Fan-Site-Kit gearbeitet würde doch in wie weit das nun fortgeschritten ist kann ich leider nicht sagen. Evtl. mal ne direkte Anfrage an Support stellen via. Webformular?

Dwargrim
14-08-2007, 06:09 PM
Screenshots sind sogar ein noch heikleres Thema.

Denn wenn diese nur stumpf irgendwas aus dem Spiel zeigen, hat man selbst als Ersteller rein gar keine Rechte daran. Erst wenn diese anfangen künstlerisch zu werden (bestimmte Momentaufnahmen aus bestimmten Kamerawinkeln etc. pp.) hat man selbst Rechte daran. Aber immernoch darf man es nicht ohne Erlaubnis des Spieleentwicklers/Publishers veröffentlichen.

Das ist in etwa so als wenn du ein Photo von einer Privatperson schießt. Ohne dessen Einwillung darfst du es nicht veröffentlichen.

Zumindest war das mal vor einem Jahr oder so so. Wie es nun ist? Vermutlich immernoch so... ;)